Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Jeder zweite Beschäftigte steht unter starkem Zeit- und Leistungsdruck. Ein beständiger Anstieg an Fehlzeiten Beschäftigter aufgrund psychischer Erkrankungen im Arbeitsleben ist die Folge. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen daher auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit erforderlich sind. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (ArbSchG).

Ablauf/Inhalt

Erfassung objektiver psychischer Gefährdungspotenziale in der Arbeit (Belastungen) und deren Abbau sowie Stärkung der Ressourcen mit folgendem Ablauf:

  1. Ausgangsanalyse unternehmensspezifischer Eckdaten
  2. Bildung von Tätigkeitsklassen mit homogenem Belastungsprofil
  3. Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen
  4. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Belastungsoptimierung
  5. Wirksamkeitskontrolle
  6. Kontinuierliche Fortschreibung

Ablauf in Anlehnung an die Empfehlung der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) im Arbeitsprogramm Psyche unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ihr Nutzen

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes
  • Umfassende Auftragsabwicklung von der Ausgangsanalyse über konkrete Maßnahmen zur innovativen Arbeitsgestaltung und
  • Kompetenzentwicklung bis zur kontinuierlichen Fortschreibung aus einer Hand
  • Erhalt der Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaft durch gesunde, motivierte und zufriedene Mitarbeiter/-innen
  • Schaffung einer transparenten Arbeitsprozessoptimierung bzgl. Qualität, Zeit und Kosten

Referenzen

Auf Basis vielfältiger erfolgreicher Referenzprojekte für Auftraggeber aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Verwaltung ist die METOP GmbH in der Lage, Sie in strukturierter, ökonomischer und nachhaltiger Form bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu begleiten.

Legitimation

Die METOP GmbH unterstützt Sie auf Empfehlung des Landesamts für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Arbeitsschutz.

Beratung/Kontakt

Silke Schröder freut sich auf Ihre Anfragen.
Tel.: +49 (0) 391 54486-253
E-Mail: silke.schroeder@metop.de